Die gesetzliche Regelungen zur Ehe mit einer russischen Staatsbürgerin und Aufenthaltsrecht in Deutschland!
- Wenn ein deutscher Staatsbürger eine Ehe mit einer russischen Partnerin eingehen möchte, gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten.
- Dazu gehören das Eheschließungsverfahren, aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sowie Regelungen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland.
- Eheschließung in Deutschland oder Russland!
- Eheschließung in Deutschland!
- Eine russische Staatsbürgerin kann in Deutschland heiraten, wenn sie ein Visum zur Eheschließung besitzt.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Gültiger Reisepass.
- Internationale Geburtsurkunde.
- Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis), ausgestellt von der russischen Behörde und ins Deutsche übersetzt!
- Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Russland.
Falls geschieden:
- Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil!
Falls verwitwet:
- Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.
- Das Standesamt in Deutschland prüft alle Unterlagen und kann eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht beantragen, falls es Schwierigkeiten mit der Ausstellung in Russland gibt.
Eheschließung in Russland:
Falls die Ehe in Russland geschlossen wird, gilt:
- Die Eheschließung erfolgt beim russischen Standesamt (ZAGS – ЗАГС).
- Die notwendigen Dokumente sind dem jeweiligen ZAGS vorzulegen.
- Nach der Hochzeit muss die russische Heiratsurkunde in Deutschland anerkannt werden, wofür eine Apostille und eine amtliche Übersetzung notwendig sind.
Aufenthaltsrecht nach der Eheschließung!
- Nach der Hochzeit kann die russische Ehefrau ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um nach Deutschland zu ziehen.
Wichtig ist:
- Der deutsche Ehepartner muss ausreichende Einkünfte nachweisen, um die Ehefrau zu versorgen.
- Die Ehefrau muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1-Niveau nach GER) nachweisen.
- Die Einreise erfolgt mit einem nationalen Visum, das später in eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug umgewandelt wird.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
- Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und einer beständigen ehelichen Lebensgemeinschaft kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft!
- Eine russische Ehefrau kann nach mindestens drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und zwei Jahren Ehe einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Voraussetzung:
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau)!
- Gesicherter Lebensunterhalt!
- Bestandener Einbürgerungstest
- Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit (da Deutschland in der Regel keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, außer in besonderen Fällen)
Besonderheiten und Risiken:
- Falls die Ehe nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen geschlossen wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.
- Falls die Ehe innerhalb der ersten drei Jahre geschieden wird, verliert die Ehefrau in der Regel ihr Aufenthaltsrecht.
- Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, insbesondere bei Vermögensregelungen und Unterhaltspflichten.
Fazit:
- Die Eheschließung mit einer russischen Staatsbürgerin ist rechtlich gut geregelt, erfordert jedoch einige bürokratische Schritte.
- Besonders wichtig sind die Anerkennung der Ehe, das Visumsverfahren für den Ehegattennachzug und die sprachlichen Anforderungen.
- Wer langfristig plant, kann mit einer gut vorbereiteten Ehe einen sicheren Aufenthalt für die russische Ehefrau in Deutschland ermöglichen.