G: Gesetzliche Regelungen zur Ehe

Die gesetzliche Regelungen zur Ehe mit einer russischen Staatsbürgerin und Aufenthaltsrecht in Deutschland!

  • Wenn ein deutscher Staatsbürger eine Ehe mit einer russischen Partnerin eingehen möchte, gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten.
  • Dazu gehören das Eheschließungsverfahren, aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sowie Regelungen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland.
  • Eheschließung in Deutschland oder Russland!
  • Eheschließung in Deutschland!
  • Eine russische Staatsbürgerin kann in Deutschland heiraten, wenn sie ein Visum zur Eheschließung besitzt.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Gültiger Reisepass.
  • Internationale Geburtsurkunde.
  • Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis), ausgestellt von der russischen Behörde und ins Deutsche übersetzt!
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes in Russland.

Falls geschieden:

  • Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil!

Falls verwitwet:

  • Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.
  • Das Standesamt in Deutschland prüft alle Unterlagen und kann eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim Oberlandesgericht beantragen, falls es Schwierigkeiten mit der Ausstellung in Russland gibt.

Eheschließung in Russland:

Falls die Ehe in Russland geschlossen wird, gilt:

  • Die Eheschließung erfolgt beim russischen Standesamt (ZAGS – ЗАГС).
  • Die notwendigen Dokumente sind dem jeweiligen ZAGS vorzulegen.
  • Nach der Hochzeit muss die russische Heiratsurkunde in Deutschland anerkannt werden, wofür eine Apostille und eine amtliche Übersetzung notwendig sind.

Aufenthaltsrecht nach der Eheschließung!

  • Nach der Hochzeit kann die russische Ehefrau ein nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um nach Deutschland zu ziehen.

Wichtig ist:

  • Der deutsche Ehepartner muss ausreichende Einkünfte nachweisen, um die Ehefrau zu versorgen.
  • Die Ehefrau muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1-Niveau nach GER) nachweisen.
  • Die Einreise erfolgt mit einem nationalen Visum, das später in eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug umgewandelt wird.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
  • Nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und einer beständigen ehelichen Lebensgemeinschaft kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft!

  • Eine russische Ehefrau kann nach mindestens drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und zwei Jahren Ehe einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Voraussetzung:

  • Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau)!
  • Gesicherter Lebensunterhalt!
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit (da Deutschland in der Regel keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, außer in besonderen Fällen)

Besonderheiten und Risiken:

  • Falls die Ehe nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen geschlossen wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden.
  • Falls die Ehe innerhalb der ersten drei Jahre geschieden wird, verliert die Ehefrau in der Regel ihr Aufenthaltsrecht.
  • Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, insbesondere bei Vermögensregelungen und Unterhaltspflichten.

Fazit:

  • Die Eheschließung mit einer russischen Staatsbürgerin ist rechtlich gut geregelt, erfordert jedoch einige bürokratische Schritte.
  • Besonders wichtig sind die Anerkennung der Ehe, das Visumsverfahren für den Ehegattennachzug und die sprachlichen Anforderungen.
  • Wer langfristig plant, kann mit einer gut vorbereiteten Ehe einen sicheren Aufenthalt für die russische Ehefrau in Deutschland ermöglichen.
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